Donnerstag, 10. September 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband: Vodafone-Urteil des EuGH stärkt Sammelklage der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband

Wer sich ins Klageregister einträgt, kann auf Rückzahlungen hoffen

● Vodafone hat seit 2023 die Preise in vielen laufenden Festnetz-Internet-Verträgen erhöht.

● Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt nun die Position der Verbraucherzentrale im Streit um die Preiserhöhungen.

● Betroffene Verbraucher:innen können sich der Verbraucherzentrale-Sammelklage anschließen, um mögliche Erstattungen zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH entschieden: Telekom-Anbieter haben kein uneingeschränktes Recht, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern.

Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern. Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone.

Bei der Sammelklage geht es um einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen. Wer sich der Klage anschließt, kann im Erfolgsfall zu viel gezahltes Geld zurückbekommen. Betroffene sollten jetzt mit Hilfe des Klagechecks der Verbraucherzentrale prüfen, ob sie mitmachen können.“

Der Klagecheck findet sich unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone. Er zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der eigene Fall zur Klage passt, und liefert Textbausteine für die Anmeldung.

Warum ist das Vodafone-Urteil des EuGH wichtig?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Aktenzeichen C-669/24) stärkt die Position der Verbraucherzentrale in mehreren Verfahren gegen Vodafone vor deutschen Gerichten.

Die Verbraucherzentrale hält eine von Vodafone verwendete Vertragsklausel für unzulässig. Sie sollte es dem Unternehmen erlauben, Vertragsbedingungen nach eigenem Ermessen einseitig zu ändern, ohne dass die Gründe dafür näher festgelegt waren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat

● eine Unterlassungsklage (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 35/24)

● eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen, die Vodafone unter anderem mit Hilfe dieser Klausel durchgeführt hat (OLG Hamm, Aktenzeichen I-12 VKl 1/23)

eingereicht.

Die Unterlassungsklage zielt darauf, dass Vodafone die Klausel künftig nicht mehr verwenden darf. Die Sammelklage strebt an, dass Vodafone zu Unrecht gezahltes Geld erstattet.

In beiden Verfahren entscheiden am Ende deutsche Gerichte. Sie müssen ihrer Entscheidung aber das EuGH-Urteil zu Grunde legen.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen Vodafone?

Vodafone hat ab dem Frühjahr 2023 die Preise für zahlreiche Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Viele Kund:innen müssen seither fünf Euro mehr pro Monat bezahlen. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale zu viel gezahltes Geld für Verbraucher:innen zurückholen. Außerdem fordert sie Zinsen auf die zu Unrecht gezahlten Beträge.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für die Sammelklage gegen Vodafone?


Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal für die weiteren Verfahren. Das Oberlandesgericht Hamm muss die Auslegung des EuGH bei seiner Entscheidung zu Sammelklage berücksichtigen. Sollte das Oberlandesgericht die Preiserhöhungen für unzulässig erklären, können Verbraucher:innen Anspruch auf Rückzahlung der seit der Preiserhöhung zu viel gezahlten Beträge haben.

Wer profitiert von der Sammelklage gegen Vodafone?


Von der Sammelklage profitieren Verbraucher:innen mit Festnetz-Internet-Verträgen von Vodafone, deren Preise in einem laufenden Vertrag erhöht wurden. Ob der Vertrag aktuell noch besteht, spielt dabei keine Rolle.

Mit dem Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/vodafone können Verbraucher:innen prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Was sollten Betroffene nach dem Vodafone-Urteil des EuGH tun?


Betroffene sollten nicht abwarten, sondern ihre Ansprüche mit dem kostenlosen Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/vodafone prüfen.

Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und kommt ohne Unterlagen aus. Nur wenn sich Betroffene in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können Mitkläger:innen direkt Rückzahlungen erhalten.

Wie viele Menschen haben sich der Vodafone-Sammelklage angeschlossen?


Bis September 2026 haben sich mehr als 116.000 Menschen der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen Vodafone angeschlossen. Die Teilnahme ist weiterhin möglich.

Welche Rechtsfrage hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat darüber entschieden, wie Art. 105 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation auszulegen ist: Danach verleiht die Vorschrift den Telekommunikationsanbietern nicht das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, sondern setzt ein Änderungsrecht nach anderen anwendbaren Vorschriften voraus und regelt für diesen Fall lediglich ein Sonderkündigungsrecht.

Freitag, 4. September 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband: DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

Betroffene können sich nur noch bis Freitag, 25. September der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen DAZN anschließen

● Der Sport-Streamingdienst DAZN hat 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen stark erhöht.

● Die Verbraucherzentrale klagt, weil sie die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unzulässig hält.

● Mit der Sammelklage sollen DAZN-Geschädigte zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.


Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist klar: Streaming-Kundinnen und -Kunden können sich nur noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Klage macht sich die Verbraucherzentrale für Menschen stark, deren Abos DAZN 2021 oder 2022 ohne ihre Zustimmung verteuert hat.

„Das Gericht hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN in 2021 und 2022 für unwirksam hält. Betroffene können also auf Rückzahlungen hoffen. Entscheidend ist jetzt: Wer von den Preiserhöhungen betroffen war, sollte nicht länger warten. Nur wer sich spätestens am 25. September anmeldet, kann von der Sammelklage profitieren“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Die Verbraucherzentrale stellt unter sammelklagen.de/verfahren/dazn einen Online-Klagecheck bereit. Damit können DAZN-Abonnent:innen prüfen, ob der eigene Fall zur Sammelklage passt. Der Check liefert auch einen Textbaustein für die Anmeldung.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen DAZN?


DAZN hat die Preise in laufenden Verträgen 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Die Verbraucherzentrale hält die verwendeten Vertragsklauseln für unzulässig und die damaligen Preiserhöhungen daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will sie erreichen, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Wann wird das Urteil zur DAZN-Sammelklage erwartet?

Das Oberlandesgericht Hamm hat angekündigt, dass es das Urteil am 18. November 2026 verkünden wird.

Welche Preiserhöhungen betrifft die Klage?

Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos:

Preiserhöhung August 2021

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.

Preiserhöhung August 2022

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.

Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.

Aktuelle und ehemalige Abo-Inhaber:innen finden mit dem Online-Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/dazn in wenigen Minuten heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Wer kann sich der Sammelklage gegen DAZN anschließen?

Die Sammelklage richtet sich an aktuelle und ehemalige DAZN-Abonnent:innen, deren laufendes DAZN-Abo 2021 oder 2022 von einer der genannten Preiserhöhungen betroffen waren. Ob der Vertrag mit DAZN noch besteht, spielt keine Rolle. Ob eine Teilnahme im Einzelfall möglich ist, zeigt der Klagecheck der Verbraucherzentrale unter: sammelklagen.de/verfahren/dazn

Freitag, 27. März 2026

Meta-Sammelklage wegen Facebook-Datenleck: Vergleichsverhandlungen möglich

Verbraucherzentrale nach Gerichtsverhandlung: Betroffene sollten sich schnell ins Klageregister eintragen

Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wurde heute die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Meta verhandelt. Ziel der Klage ist, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks leichter eine Entschädigung erhalten können – und zwar bis zu 600 Euro.
Das Gericht ließ erkennen, dass es sich für die Klage für örtlich zuständig hält und hat auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Verbraucherzentrale und Meta auch einen Vergleich schließen können.

Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

Das Gericht hat insbesondere Meta auf mögliche Vergleichsverhandlungen hingewiesen. Das ist eine gute Nachricht für Betroffene des Facebook-Datenlecks. Zugleich ließ das Gericht erkennen, dass es dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen stellen möchte.

Die Verbraucherzentrale steht Vergleichsverhandlungen grundsätzlich offen gegenüber, wenn dies einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ein Vergleich zu Stande kommt, oder ob es zum Europäischen Gerichtshof geht.

Betroffene können sich der Sammelklage weiterhin anschließen. Das ist kostenlos, Verbraucher:innen sollten sich aber beeilen. Um ganz sicher zu sein, sollten sich Betroffene schnell anmelden, da unklar ist, wann die Anmeldemöglichkeit enden wird. Ein Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de hilft Verbraucher:innen zu prüfen, ob sie betroffen sind
.“

Hintergrund

Millionen Facebook-Nutzer:innen haben wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten verloren. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um Schadensersatz zu erhalten.

Die Verbraucherzentrale hat daraufhin eine Sammelklage gegen Meta gestartet (Aktenzeichen 11 VKI 1/24). Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können. Bereits mehr als 27.000 Menschen haben sich der Sammelklage angeschlossen. Dadurch können ihre Ansprüche bis zu einer finalen Entscheidung nicht verjähren.

Vor dem Prozessauftakt hatte das Hanseatische Oberlandesgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Sammelklage zuständig ist. Zwar haben mittlerweile mehrere Gerichte in Einzelverfahren Betroffenen des Facebook-Datenlecks Schadenersatz zugesprochen. Für Sammelklagen gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland fehlen aber bislang Urteile zur gerichtlichen Zuständigkeit in Deutschland. Falls es keinen Vergleich gibt, würde das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg den Europäischen Gerichtshof dazu befragen.

Unsicher, ob Sie sich der Sammelklage anschließen?

Der Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/facebook hilft.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband

Sonntag, 22. März 2026

ANLEGERHINWEIS: Goeasy Ltd. Aktionärssammelklage

TORONTO, 21. März 2026 -- Berger Montague (Canada) PC, eine in Toronto ansässige Kanzlei, die sich auf die Vertretung von Investoren in grenzüberschreitenden und internationalen Aktionärsstreitigkeiten konzentriert, vertritt Investoren in einer Aktionärssammelklage gegen Goeasy Ltd. (TSX: GSY) und (USOTC: EHMEF), „Goeasy"; (CUSIP: 380355, ISIN: CA3803551074); Dodds v. Goeasy Ltd., et al., CV-26-0005488-00CP.

Am 10. März 2026 gab Goeasy für das vierte Quartal 2025 im Zusammenhang mit seinem LendCare-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von etwa 178 Millionen Dollar bei Bruttoforderungen aus Verbraucherkrediten von 5,5 Milliarden Dollar mit Stand 31. Dezember 2025 sowie eine damit verbundene Wertberichtigung von etwa 55 Millionen Dollar bei Darlehenszinsen und Gebühren bekannt. Goeasy teilte außerdem mit, dass die gesamten Nettoabschreibungen im Quartal voraussichtlich etwa 331 Millionen Dollar betragen würden und dass für das Quartal im Vergleich zu dem zum 30. September 2025 ausgewiesenen Betrag mit einer Nettoerhöhung der Risikovorsorge für Kreditverluste auf Bruttoforderungen aus Verbraucherkrediten um etwa 86 Millionen Dollar gerechnet werde. Dementsprechend kündigte Goeasy an, seinen zuvor veröffentlichten Ausblick für das vierte Quartal 2025 und seine Dreijahresprognose zurückzuziehen.

Zudem gab Goeasy bekannt, dass die historische Berichtspraxis seines LendCare-Geschäfts rückwirkend bis 2024 berichtigt werden müsse, weil bestimmte Kundenzahlungen als eingegangen erfasst wurden, obwohl sie sich zum Monatsende tatsächlich noch in der Abwicklung befanden – von denen letztlich einige gar nicht eingezogen wurden – was sich auf die von Goeasy gemeldeten Zahlungsverzugsquoten auswirkte.

Die Marktreaktion fiel hart und unmittelbar aus und ließ den Aktienkurs von Goeasy von 115,55 Dollar auf 49,72 Dollar fallen. Auch das Kreditrating von Goeasy wurde herabgestuft.

Die eigens für unsere Mandanten eingerichtete Webseite mit Registrierungsportal finden Sie auf https://bergermontague.com/cases/goeasy-ltd-gsy/

View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/anlegerhinweis-goeasy-ltd-aktionarssammelklage-302721400.html

Samstag, 21. März 2026

Investor Alert: Berger Montague (Canada) PC vertritt Investoren, die Aktien von Super Micro Computer, Inc. gekauft haben, die an der CBOE Canada und anderswo notiert sind.

TORONTO, 20. März 2026 -- Berger Montague (Canada) PC, eine in Toronto ansässige Anwaltskanzlei, die sich auf die Vertretung von Anlegern bei grenzüberschreitenden Aktionärsstreitigkeiten spezialisiert hat, vertritt gemäß einem Gerichtsbeschluss aus Ontario die auf Kanada ausgerichtete Aktionärssammelklage von Super Micro Computer, Inc. (NEO: „SMCI.NE"). Die federführende nicht-amerikanische Aktionärssammelklage trägt die Bezeichnung 100099729 Ontario Ltd. v. Super Micro Computer, Inc., CV-24-00731863-00CP.

Im Laufe des Jahres 2024 veröffentlichte SMCI eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass Ernst & Young LLP („E&Y") abrupt von seiner Funktion als Wirtschaftsprüfer von SMCI zurücktrat und die Prüfung des am 30. Juni 2024 endenden Geschäftsjahres des Unternehmens nicht abschließen würde.  Dabei warnte E&Y das Unternehmen, dass es Bedenken hinsichtlich der Unternehmensführung, Transparenz und Vollständigkeit der Mitteilungen an E&Y habe.  Die Bedenken von E&Y stehen im Einklang mit einem von Hindenburg Research am 26. August 2024 veröffentlichten Bericht, in dem behauptet wird, dass SMCI seine Umsätze durch unzulässige Praktiken bei der Umsatzrealisierung, Investitionen in nicht offengelegte, aber verbundene Unternehmen und den Verkauf von Waren in den Iran und nach Russland gesteigert hat.

Am 19. März 2026 schloss der Aktienkurs von SMCI bei 10,04 CAD.  Auf die Enthüllungen über illegale Produktverkäufe nach China im Wert von über 2 Mrd. $ reagierte der Markt sofort mit einem drastischen Rückgang der Aktien um weitere 30 % auf 6,70 CAD bei einem Rekordvolumen.

Zwar ist in den USA eine Aktionärssammelklage beim Federal District Court for the Northern District of California anhängig, doch schützt die Sammelklage keine Anleger, die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika Wertpapiere in Verbindung mit SMCI erworben haben. 

Wenn Sie Super Micro Computer, Inc. außerhalb der Vereinigten Staaten und zwischen dem 16. April 2024 und dem 20. März 2026 erworben haben, können Sie uns gerne unter Canadainfo@bergermontague.com über unsere Ermittlungen informieren.  

Berger Montague (Canada) PC ist eine der führenden kanadischen Anwaltskanzleien, die Anleger in Aktionärssammelklagen vertreten, an denen kanadische Unternehmen beteiligt sind, die ihre Wertpapiere an Börsen in Kanada, Deutschland und den Vereinigten Staaten notieren.

Donnerstag, 29. Januar 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband: Debeka-Sammelklage – jetzt mitmachen

Verbraucherzentrale: Zehntausende Menschen sind von Schäden bis zu fünfstelliger Summe betroffen

● Die Verbraucherzentrale klagt gegen Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka.

● Ziel ist, dass Geschädigte ihr Geld zurückerhalten.

● Betroffene können sich ab sofort ins Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche sichern.


Das Klageregister zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Debeka Lebensversicherungsverein ist eröffnet. Die Verbraucherzentrale will gerichtlich feststellen lassen, dass die von der Debeka verwendeten Storno-Klauseln intransparent und damit unwirksam sind. Betroffene sollen zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückerhalten. Wer sich ins Klageregister einträgt, schützt seine Ansprüche außerdem vor einer Verjährung.

„Wer seine Lebensversicherung kündigt, steckt oft ohnehin in einer schwierigen Lage. Dann darf ein Versicherer nicht noch eine Gebühr kassieren, die nicht nachvollziehbar ist. Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale.

Darum geht es

Die Debeka zahlt bei einer Kündigung den Rückkaufswert einer Versicherung aus. Dabei zieht der Versicherer neben den üblichen Stornokosten eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr ab. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt laut Vertragsbedingungen von Faktoren ab, die Verbraucher:innen nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht prüfen können. Die Verbraucherzentrale hält diese Regelung für intransparent.

Wie deutlich der Nachteil sein kann, zeigt ein Fall aus der Beratung der Verbraucherzentrale: Ein Verbraucher wollte 2023 zwei Verträge kündigen, die er 2011 abgeschlossen hatte. Die Debeka nannte einen Rückkaufswert von rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen – also etwa 3.100 Euro mehr.

Viele wissen nicht, dass sie betroffen sind


Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nutzt die Debeka den kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigungen bereits seit 2008. Aus Geschäftsberichten ergibt sich, dass in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 241.994 Verträge durch Kündigung vorzeitig endeten. Daraus ergibt sich: Zehntausende Menschen können betroffen sein.

Viele sind sich dessen aber nicht bewusst. Auf den Abrechnungen ist der kapitalmarktabhängige Stornoabzug nicht unbedingt gesondert ausgewiesen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind in der Regel Menschen betroffen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese ab Mitte 2022 gekündigt haben. Für alle, die sich unsicher sind, bietet die Verbraucherzentrale einen Online-Klage-Check. Wer nicht weiterkommt, kann Unterstützung bei einer Einschätzung durch die Verbraucherzentrale Hamburg erhalten.

Eintrag ins Klageregister bringt Vorteile

Wer sich ins Klageregister einträgt, macht bei der Sammelklage mit. Das ist einfach, kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko möglich. Selbst wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht verlieren sollte, müssen Betroffene keine Kosten fürchten. Im Erfolgsfall kann es Geld zurückgeben.

Eine Eintragung hat noch einen weiteren Vorteil: Die Ansprüche verjähren nicht, solange das Verfahren läuft. Das gilt auch für Verbraucher:innen, die einen Vertrag schon in der Vergangenheit gekündigt hatten und weniger Geld ausgezahlt bekamen. Die Verjährungshemmung kann auch für alle wichtig sein, die eine Kündigung beabsichtigen.

So gehen Betroffene vor

Um von der Sammelklage zu profitieren, können Betroffene drei Dinge tun:

● Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale online prüfen, ob sie mitmachen können.

● Den News-Alert der Verbraucherzentrale zur Klage abonnieren, um über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.

● Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.

Informationen zur Sammelklage, den Klage-Check und den News-Alert der Verbraucherzentrale finden Verbraucher:innen auf www.sammelklagen.de/verfahren/debeka

Hinweis: Die Sammelklage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg.