Informationen zu Musterklageverfahren und US-amerikanischen Sammelklagen (class actions)
Freitag, 27. März 2026
Meta-Sammelklage wegen Facebook-Datenleck: Vergleichsverhandlungen möglich
Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wurde heute die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Meta verhandelt. Ziel der Klage ist, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks leichter eine Entschädigung erhalten können – und zwar bis zu 600 Euro.
Das Gericht ließ erkennen, dass es sich für die Klage für örtlich zuständig hält und hat auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Verbraucherzentrale und Meta auch einen Vergleich schließen können.
Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Das Gericht hat insbesondere Meta auf mögliche Vergleichsverhandlungen hingewiesen. Das ist eine gute Nachricht für Betroffene des Facebook-Datenlecks. Zugleich ließ das Gericht erkennen, dass es dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen stellen möchte.
Die Verbraucherzentrale steht Vergleichsverhandlungen grundsätzlich offen gegenüber, wenn dies einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ein Vergleich zu Stande kommt, oder ob es zum Europäischen Gerichtshof geht.
Betroffene können sich der Sammelklage weiterhin anschließen. Das ist kostenlos, Verbraucher:innen sollten sich aber beeilen. Um ganz sicher zu sein, sollten sich Betroffene schnell anmelden, da unklar ist, wann die Anmeldemöglichkeit enden wird. Ein Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de hilft Verbraucher:innen zu prüfen, ob sie betroffen sind.“
Hintergrund
Millionen Facebook-Nutzer:innen haben wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten verloren. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um Schadensersatz zu erhalten.
Die Verbraucherzentrale hat daraufhin eine Sammelklage gegen Meta gestartet (Aktenzeichen 11 VKI 1/24). Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können. Bereits mehr als 27.000 Menschen haben sich der Sammelklage angeschlossen. Dadurch können ihre Ansprüche bis zu einer finalen Entscheidung nicht verjähren.
Vor dem Prozessauftakt hatte das Hanseatische Oberlandesgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Sammelklage zuständig ist. Zwar haben mittlerweile mehrere Gerichte in Einzelverfahren Betroffenen des Facebook-Datenlecks Schadenersatz zugesprochen. Für Sammelklagen gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland fehlen aber bislang Urteile zur gerichtlichen Zuständigkeit in Deutschland. Falls es keinen Vergleich gibt, würde das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg den Europäischen Gerichtshof dazu befragen.
Unsicher, ob Sie sich der Sammelklage anschließen?
Der Online-Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/facebook hilft.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband
Sonntag, 22. März 2026
ANLEGERHINWEIS: Goeasy Ltd. Aktionärssammelklage
TORONTO, 21. März 2026 -- Berger Montague (Canada) PC, eine in Toronto ansässige Kanzlei, die sich auf die Vertretung von Investoren in grenzüberschreitenden und internationalen Aktionärsstreitigkeiten konzentriert, vertritt Investoren in einer Aktionärssammelklage gegen Goeasy Ltd. (TSX: GSY) und (USOTC: EHMEF), „Goeasy"; (CUSIP: 380355, ISIN: CA3803551074); Dodds v. Goeasy Ltd., et al., CV-26-0005488-00CP.
Am 10. März 2026 gab Goeasy für das vierte Quartal 2025 im Zusammenhang mit seinem LendCare-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von etwa 178 Millionen Dollar bei Bruttoforderungen aus Verbraucherkrediten von 5,5 Milliarden Dollar mit Stand 31. Dezember 2025 sowie eine damit verbundene Wertberichtigung von etwa 55 Millionen Dollar bei Darlehenszinsen und Gebühren bekannt. Goeasy teilte außerdem mit, dass die gesamten Nettoabschreibungen im Quartal voraussichtlich etwa 331 Millionen Dollar betragen würden und dass für das Quartal im Vergleich zu dem zum 30. September 2025 ausgewiesenen Betrag mit einer Nettoerhöhung der Risikovorsorge für Kreditverluste auf Bruttoforderungen aus Verbraucherkrediten um etwa 86 Millionen Dollar gerechnet werde. Dementsprechend kündigte Goeasy an, seinen zuvor veröffentlichten Ausblick für das vierte Quartal 2025 und seine Dreijahresprognose zurückzuziehen.
Zudem gab Goeasy bekannt, dass die historische Berichtspraxis seines LendCare-Geschäfts rückwirkend bis 2024 berichtigt werden müsse, weil bestimmte Kundenzahlungen als eingegangen erfasst wurden, obwohl sie sich zum Monatsende tatsächlich noch in der Abwicklung befanden – von denen letztlich einige gar nicht eingezogen wurden – was sich auf die von Goeasy gemeldeten Zahlungsverzugsquoten auswirkte.
Die Marktreaktion fiel hart und unmittelbar aus und ließ den Aktienkurs von Goeasy von 115,55 Dollar auf 49,72 Dollar fallen. Auch das Kreditrating von Goeasy wurde herabgestuft.
Die eigens für unsere Mandanten eingerichtete Webseite mit Registrierungsportal finden Sie auf https://bergermontague.com/cases/goeasy-ltd-gsy/.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/anlegerhinweis-goeasy-ltd-aktionarssammelklage-302721400.html
Samstag, 21. März 2026
Investor Alert: Berger Montague (Canada) PC vertritt Investoren, die Aktien von Super Micro Computer, Inc. gekauft haben, die an der CBOE Canada und anderswo notiert sind.
TORONTO, 20. März 2026 -- Berger Montague (Canada) PC, eine in Toronto ansässige Anwaltskanzlei, die sich auf die Vertretung von Anlegern bei grenzüberschreitenden Aktionärsstreitigkeiten spezialisiert hat, vertritt gemäß einem Gerichtsbeschluss aus Ontario die auf Kanada ausgerichtete Aktionärssammelklage von Super Micro Computer, Inc. (NEO: „SMCI.NE"). Die federführende nicht-amerikanische Aktionärssammelklage trägt die Bezeichnung 100099729 Ontario Ltd. v. Super Micro Computer, Inc., CV-24-00731863-00CP.
Im Laufe des Jahres 2024 veröffentlichte SMCI eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass Ernst & Young LLP („E&Y") abrupt von seiner Funktion als Wirtschaftsprüfer von SMCI zurücktrat und die Prüfung des am 30. Juni 2024 endenden Geschäftsjahres des Unternehmens nicht abschließen würde. Dabei warnte E&Y das Unternehmen, dass es Bedenken hinsichtlich der Unternehmensführung, Transparenz und Vollständigkeit der Mitteilungen an E&Y habe. Die Bedenken von E&Y stehen im Einklang mit einem von Hindenburg Research am 26. August 2024 veröffentlichten Bericht, in dem behauptet wird, dass SMCI seine Umsätze durch unzulässige Praktiken bei der Umsatzrealisierung, Investitionen in nicht offengelegte, aber verbundene Unternehmen und den Verkauf von Waren in den Iran und nach Russland gesteigert hat.
Am 19. März 2026 schloss der Aktienkurs von SMCI bei 10,04 CAD. Auf die Enthüllungen über illegale Produktverkäufe nach China im Wert von über 2 Mrd. $ reagierte der Markt sofort mit einem drastischen Rückgang der Aktien um weitere 30 % auf 6,70 CAD bei einem Rekordvolumen.
Zwar ist in den USA eine Aktionärssammelklage beim Federal District Court for the Northern District of California anhängig, doch schützt die Sammelklage keine Anleger, die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika Wertpapiere in Verbindung mit SMCI erworben haben.
Wenn Sie Super Micro Computer, Inc. außerhalb der Vereinigten Staaten und zwischen dem 16. April 2024 und dem 20. März 2026 erworben haben, können Sie uns gerne unter Canadainfo@bergermontague.com über unsere Ermittlungen informieren.
Berger Montague (Canada) PC ist eine der führenden kanadischen Anwaltskanzleien, die Anleger in Aktionärssammelklagen vertreten, an denen kanadische Unternehmen beteiligt sind, die ihre Wertpapiere an Börsen in Kanada, Deutschland und den Vereinigten Staaten notieren.
Donnerstag, 29. Januar 2026
Verbraucherzentrale Bundesverband: Debeka-Sammelklage – jetzt mitmachen
Verbraucherzentrale: Zehntausende Menschen sind von Schäden bis zu fünfstelliger Summe betroffen
● Die Verbraucherzentrale klagt gegen Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka.● Ziel ist, dass Geschädigte ihr Geld zurückerhalten.
● Betroffene können sich ab sofort ins Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche sichern.
Das Klageregister zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Debeka Lebensversicherungsverein ist eröffnet. Die Verbraucherzentrale will gerichtlich feststellen lassen, dass die von der Debeka verwendeten Storno-Klauseln intransparent und damit unwirksam sind. Betroffene sollen zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückerhalten. Wer sich ins Klageregister einträgt, schützt seine Ansprüche außerdem vor einer Verjährung.
„Wer seine Lebensversicherung kündigt, steckt oft ohnehin in einer schwierigen Lage. Dann darf ein Versicherer nicht noch eine Gebühr kassieren, die nicht nachvollziehbar ist. Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale.
Darum geht es
Die Debeka zahlt bei einer Kündigung den Rückkaufswert einer Versicherung aus. Dabei zieht der Versicherer neben den üblichen Stornokosten eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr ab. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt laut Vertragsbedingungen von Faktoren ab, die Verbraucher:innen nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht prüfen können. Die Verbraucherzentrale hält diese Regelung für intransparent.
Wie deutlich der Nachteil sein kann, zeigt ein Fall aus der Beratung der Verbraucherzentrale: Ein Verbraucher wollte 2023 zwei Verträge kündigen, die er 2011 abgeschlossen hatte. Die Debeka nannte einen Rückkaufswert von rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen – also etwa 3.100 Euro mehr.
Viele wissen nicht, dass sie betroffen sind
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nutzt die Debeka den kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigungen bereits seit 2008. Aus Geschäftsberichten ergibt sich, dass in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 241.994 Verträge durch Kündigung vorzeitig endeten. Daraus ergibt sich: Zehntausende Menschen können betroffen sein.
Viele sind sich dessen aber nicht bewusst. Auf den Abrechnungen ist der kapitalmarktabhängige Stornoabzug nicht unbedingt gesondert ausgewiesen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind in der Regel Menschen betroffen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese ab Mitte 2022 gekündigt haben. Für alle, die sich unsicher sind, bietet die Verbraucherzentrale einen Online-Klage-Check. Wer nicht weiterkommt, kann Unterstützung bei einer Einschätzung durch die Verbraucherzentrale Hamburg erhalten.
Eintrag ins Klageregister bringt Vorteile
Wer sich ins Klageregister einträgt, macht bei der Sammelklage mit. Das ist einfach, kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko möglich. Selbst wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht verlieren sollte, müssen Betroffene keine Kosten fürchten. Im Erfolgsfall kann es Geld zurückgeben.
Eine Eintragung hat noch einen weiteren Vorteil: Die Ansprüche verjähren nicht, solange das Verfahren läuft. Das gilt auch für Verbraucher:innen, die einen Vertrag schon in der Vergangenheit gekündigt hatten und weniger Geld ausgezahlt bekamen. Die Verjährungshemmung kann auch für alle wichtig sein, die eine Kündigung beabsichtigen.
So gehen Betroffene vor
Um von der Sammelklage zu profitieren, können Betroffene drei Dinge tun:
● Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale online prüfen, ob sie mitmachen können.
● Den News-Alert der Verbraucherzentrale zur Klage abonnieren, um über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
● Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.
Informationen zur Sammelklage, den Klage-Check und den News-Alert der Verbraucherzentrale finden Verbraucher:innen auf www.sammelklagen.de/verfahren/debeka
Hinweis: Die Sammelklage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg.