Freitag, 24. Mai 2024

Verbraucherzentrale Sachsen: KLAGEREGISTER FÜR AMAZON PRIME-SAMMELKLAGE GEÖFFNET

Pressemitteilung vom 23. Mai 2024

Kund*innen mit Prime-Abo können sich ab sofort anmelden

Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit heute für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden. Amazon hatte im Februar die Werbequote in seinem Streaming-Dienst „Prime Video“ erhöht und einige Funktionen gestrichen. Den Betroffenen bot das Unternehmen an, gegen eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterzuführen.

„Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich“, sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher.“

Amazon hingegen zog es aber vor, die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen. Die sächsischen Verbraucherschützer*innen entschieden sich deshalb für die Einreichung einer Schadensersatz-Sammelklage. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.
Wer sich der Klage anschließen kann

Der Sammelklage können sich alle Nutzer*innen anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben“, so Hummel. „Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“

Die Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

Verbraucherzentrale Sachsen: Sammelklage gegen Amazon geplant

Pressemitteilung vom 5. Februar 2024

Verbraucherzentrale Sachsen hält Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig

Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum heutigen 5. Februar Werbung einführen wird. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, kann für 2,99 Euro eine Art Zusatz-Abo abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen. Allen anderen bleibt nur die Möglichkeit, die Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu erdulden.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich hierbei um eine einseitige Anpassung in bestehenden Verträgen, für der Anbieter eigentlich die Zustimmung seiner Abonnent*innen hätte einholen müssen.

„Wir halten diese Art der Einführung daher für rechtswidrig und planen eine Sammelklage für alle Betroffenen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Ganze wurde der Kundschaft einfach per E-Mail nach Gutsherrenart mitgeteilt, ohne eine Zustimmung einzuholen. So geht es nicht!“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen bereits abgemahnt, es lenkte aber nicht ein. Neben der Klage auf Unterlassung durch den vzbv kommt nun zusätzlich auch eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen auf den Weltkonzern zu. Bei dieser können sich Betroffene nach der Einreichung anmelden und bekommen im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet.

„Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, sagt Hummel. „Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann sich das durchaus lohnen. Wir rechnen mit mehreren Jahren Verfahrensdauer und informieren, sobald man sich anmelden kann.“