Donnerstag, 10. September 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband: Vodafone-Urteil des EuGH stärkt Sammelklage der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband

Wer sich ins Klageregister einträgt, kann auf Rückzahlungen hoffen

● Vodafone hat seit 2023 die Preise in vielen laufenden Festnetz-Internet-Verträgen erhöht.

● Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt nun die Position der Verbraucherzentrale im Streit um die Preiserhöhungen.

● Betroffene Verbraucher:innen können sich der Verbraucherzentrale-Sammelklage anschließen, um mögliche Erstattungen zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH entschieden: Telekom-Anbieter haben kein uneingeschränktes Recht, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern.

Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern. Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone.

Bei der Sammelklage geht es um einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen. Wer sich der Klage anschließt, kann im Erfolgsfall zu viel gezahltes Geld zurückbekommen. Betroffene sollten jetzt mit Hilfe des Klagechecks der Verbraucherzentrale prüfen, ob sie mitmachen können.“

Der Klagecheck findet sich unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone. Er zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der eigene Fall zur Klage passt, und liefert Textbausteine für die Anmeldung.

Warum ist das Vodafone-Urteil des EuGH wichtig?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Aktenzeichen C-669/24) stärkt die Position der Verbraucherzentrale in mehreren Verfahren gegen Vodafone vor deutschen Gerichten.

Die Verbraucherzentrale hält eine von Vodafone verwendete Vertragsklausel für unzulässig. Sie sollte es dem Unternehmen erlauben, Vertragsbedingungen nach eigenem Ermessen einseitig zu ändern, ohne dass die Gründe dafür näher festgelegt waren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat

● eine Unterlassungsklage (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 35/24)

● eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen, die Vodafone unter anderem mit Hilfe dieser Klausel durchgeführt hat (OLG Hamm, Aktenzeichen I-12 VKl 1/23)

eingereicht.

Die Unterlassungsklage zielt darauf, dass Vodafone die Klausel künftig nicht mehr verwenden darf. Die Sammelklage strebt an, dass Vodafone zu Unrecht gezahltes Geld erstattet.

In beiden Verfahren entscheiden am Ende deutsche Gerichte. Sie müssen ihrer Entscheidung aber das EuGH-Urteil zu Grunde legen.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen Vodafone?

Vodafone hat ab dem Frühjahr 2023 die Preise für zahlreiche Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Viele Kund:innen müssen seither fünf Euro mehr pro Monat bezahlen. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale zu viel gezahltes Geld für Verbraucher:innen zurückholen. Außerdem fordert sie Zinsen auf die zu Unrecht gezahlten Beträge.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für die Sammelklage gegen Vodafone?


Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal für die weiteren Verfahren. Das Oberlandesgericht Hamm muss die Auslegung des EuGH bei seiner Entscheidung zu Sammelklage berücksichtigen. Sollte das Oberlandesgericht die Preiserhöhungen für unzulässig erklären, können Verbraucher:innen Anspruch auf Rückzahlung der seit der Preiserhöhung zu viel gezahlten Beträge haben.

Wer profitiert von der Sammelklage gegen Vodafone?


Von der Sammelklage profitieren Verbraucher:innen mit Festnetz-Internet-Verträgen von Vodafone, deren Preise in einem laufenden Vertrag erhöht wurden. Ob der Vertrag aktuell noch besteht, spielt dabei keine Rolle.

Mit dem Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/vodafone können Verbraucher:innen prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Was sollten Betroffene nach dem Vodafone-Urteil des EuGH tun?


Betroffene sollten nicht abwarten, sondern ihre Ansprüche mit dem kostenlosen Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/vodafone prüfen.

Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und kommt ohne Unterlagen aus. Nur wenn sich Betroffene in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können Mitkläger:innen direkt Rückzahlungen erhalten.

Wie viele Menschen haben sich der Vodafone-Sammelklage angeschlossen?


Bis September 2026 haben sich mehr als 116.000 Menschen der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen Vodafone angeschlossen. Die Teilnahme ist weiterhin möglich.

Welche Rechtsfrage hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat darüber entschieden, wie Art. 105 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation auszulegen ist: Danach verleiht die Vorschrift den Telekommunikationsanbietern nicht das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, sondern setzt ein Änderungsrecht nach anderen anwendbaren Vorschriften voraus und regelt für diesen Fall lediglich ein Sonderkündigungsrecht.

Freitag, 4. September 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband: DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

Betroffene können sich nur noch bis Freitag, 25. September der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen DAZN anschließen

● Der Sport-Streamingdienst DAZN hat 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen stark erhöht.

● Die Verbraucherzentrale klagt, weil sie die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unzulässig hält.

● Mit der Sammelklage sollen DAZN-Geschädigte zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.


Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist klar: Streaming-Kundinnen und -Kunden können sich nur noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Klage macht sich die Verbraucherzentrale für Menschen stark, deren Abos DAZN 2021 oder 2022 ohne ihre Zustimmung verteuert hat.

„Das Gericht hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN in 2021 und 2022 für unwirksam hält. Betroffene können also auf Rückzahlungen hoffen. Entscheidend ist jetzt: Wer von den Preiserhöhungen betroffen war, sollte nicht länger warten. Nur wer sich spätestens am 25. September anmeldet, kann von der Sammelklage profitieren“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Die Verbraucherzentrale stellt unter sammelklagen.de/verfahren/dazn einen Online-Klagecheck bereit. Damit können DAZN-Abonnent:innen prüfen, ob der eigene Fall zur Sammelklage passt. Der Check liefert auch einen Textbaustein für die Anmeldung.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen DAZN?


DAZN hat die Preise in laufenden Verträgen 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Die Verbraucherzentrale hält die verwendeten Vertragsklauseln für unzulässig und die damaligen Preiserhöhungen daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will sie erreichen, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Wann wird das Urteil zur DAZN-Sammelklage erwartet?

Das Oberlandesgericht Hamm hat angekündigt, dass es das Urteil am 18. November 2026 verkünden wird.

Welche Preiserhöhungen betrifft die Klage?

Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos:

Preiserhöhung August 2021

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.

Preiserhöhung August 2022

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.

Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.

Aktuelle und ehemalige Abo-Inhaber:innen finden mit dem Online-Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/dazn in wenigen Minuten heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Wer kann sich der Sammelklage gegen DAZN anschließen?

Die Sammelklage richtet sich an aktuelle und ehemalige DAZN-Abonnent:innen, deren laufendes DAZN-Abo 2021 oder 2022 von einer der genannten Preiserhöhungen betroffen waren. Ob der Vertrag mit DAZN noch besteht, spielt keine Rolle. Ob eine Teilnahme im Einzelfall möglich ist, zeigt der Klagecheck der Verbraucherzentrale unter: sammelklagen.de/verfahren/dazn