Dienstag, 19. November 2019

vzbv: Musterverfahren gegen VW geht weiter

Im Prozess der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG hat am Montag der zweite Verhandlungstermin stattgefunden. Eine Entscheidung zur Sache hat das Oberlandesgericht Braunschweig erwartungsgemäß noch nicht getroffen und erneut auf einen Vergleich gedrängt. 

Was Sie jetzt wissen müssen: 

- Das Gericht fordert Volkswagen erneut und nachdrücklich auf, zeitnah über die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu entscheiden.  

- Die Richter setzen auf schnelle Erledigung und kündigen einen zügigen dritten Termin an, falls keine Vergleichsverhandlungen zu Stande kommen. 

- Zu den wichtigsten Ansprüchen hat das Gericht sich noch nicht abschließend geäußert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist weiterhin optimistisch, dass Verbraucher am Ende ihren Schaden ersetzt bekommen. Der Senat machte klar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kein Teilurteil über einzelne Fragen fällen wird. Das hält der vzbv für sehr sinnvoll, weil der Prozess ansonsten zerfasern würde. Kommt kein Vergleich zu Stande, will das OLG Braunschweig den Prozess mit aller Kraft schnell zu Ende führen. 

Was außerdem noch wichtig ist: 

- Sie müssen jetzt nichts unternehmen. Das Register für die Musterfeststellungsklage gegen VW ist geschlossen. Anmeldungen und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Änderungen von Namen oder Anschrift sind weiterhin möglich. 

- Wir werden Sie weiterhin über den Verlauf des Verfahrens informieren. 

- Alle Informationen zu unserer Klage finden Sie unter musterfeststellungsklagen. de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Klage und zum Register.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin

Quelle: vzbv

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