Dienstag, 1. Oktober 2019

vzbv: Musterfeststellungsklage gegen VW – das ist heute passiert

Pressemitteilung vom 30. September 2019

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet vom ersten Verhandlungstag. Was Sie jetzt wissen müssen:

- Das Oberlandesgericht Braunschweig sieht die Klage als zulässig an.

- Nach seiner vorläufigen Einschätzung kommen Schadensersatzsprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ernsthaft in Betracht.

- Bitte beachten Sie, dass heute bis 24 Uhr die letzte Möglichkeit besteht, eine erfolgte Anmeldung aus dem Klageregister wieder zurückzunehmen.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich ausführlich mit der Zulässigkeit der insgesamt über 50 Anträge befasst. Es hält die vom vzbv eingereichte Musterfeststellungklage für grundsätzlich zulässig. Die Richter setzten sich zum Auftakt des Verfahrens ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofes (BGH) auseinander. Zudem stellten sie ihre vorläufige Einschätzung zur Begründetheit dar. Eine Verletzung vertraglicher Pflichten komme eher nicht in Betracht, soweit Volkswagen nicht direkt an Verbraucher verkauft habe. Man werde aber Ansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung sehr ernsthaft prüfen.

Die Richter forderten insbesondere Volkswagen auf, die Möglichkeit eines Vergleichs zu prüfen. Dazu sollen aktuelle Zahlen und Auszüge aus dem vom Bundesamt für Justiz geführten Register angefordert werden.

Was Sie jetzt bedenken müssen


Im Klageregister angemeldete Verbraucher müssen sich heute bis 24 Uhr entscheiden, ob sie weiter bei der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Volkswagen dabei sein wollen. Das Register wird mit Ablauf des 30. Septembers geschlossen. Das entsprechende Formular für die Abmeldung finden Sie hier. Bleiben Sie dabei, gilt ein späteres Urteil auch für Sie, und zwar sowohl bei einem positiven Urteil als auch bei einem negativen. Kommt es hingegen zu einem Vergleich, wird jede angemeldete Person über den Inhalt informiert und hat die Möglichkeit, den Vergleich abzulehnen. Lehnt sie nicht ab, profitiert sie vom Inhalt eines zustandegekommenen Vergleichs.

Was sich geändert hat

Im Zuge der mündlichen Verhandlung hat sich der Bedarf ergeben, einige Anträge aus rechtstechnischen Gründen leicht umzuformulieren. Im Kern hat sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch aber nichts geändert.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Fortgesetzt wird die mündliche Verhandlung am 18. November 2019. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch offen.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter musterfeststellungsklagen. de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv