Freitag, 17. Mai 2019

vzbv: Klage gegen VW wird am 30. September verhandelt

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den ersten Termin der mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG festgelegt. Die Verhandlung findet am Montag, den 30. September 2019, um 10.00 Uhr im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig statt.

Was Sie jetzt wissen müssen:
  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen.*
  • Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst - also der 30. September 2019 - ist der letzte Termin, zu dem man seine Anmeldung für das Register zurücknehmen kann.
  • Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die erste Verhandlungssitzung am OLG Braunschweig über deren Verlauf berichten.

Angemeldete Verbraucher können dann entscheiden, ob sie weiter bei der Musterklage des vzbv gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird anschließend geschlossen. Bleiben sie mit dabei, gilt ein gefälltes Urteil auch für sie. Das ist bei einem negativen Urteil genauso wie bei einem positiven. Kommt es zu einem Vergleich, wird hingegen jede angemeldete Person über den Inhalt informiert und hat die Möglichkeit ihn abzulehnen.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch offen. Wir werden Ihnen nach Ende der mündlichen Verhandlung einen weiteren News-Alert zusenden. Verfolgen Sie auch die Medienberichterstattung!

Alle Informationen zu unserer Klage finden Sie unter musterfeststellungsklagen. de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Klage und zum Register.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv


* Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Da es sich in diesem Fall um einen Sonntag handelt, sollte sich das Fristende nach Auffassung des vzbv aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Fristenberechnung auf den Montag verschieben. Zur Sicherheit sollte man sich allerdings spätestens am Sonntag anmelden. Eine deutlich frühere Anmeldung ist möglich und sinnvoll, da für eine etwaige Abmeldung das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt wird. Die Mitteilung des Geschäftszeichens erreicht Angemeldete mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung.

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