Mittwoch, 18. September 2019

vzbv: Am 30. September startet die mündliche Verhandlung der VW-Klage

Mitteilung der vzbv

Der Prozess der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Volkswagen AG nimmt Fahrt auf. Der erste Termin der mündlichen Verhandlung findet am Montag, 30. September 2019, um 10 Uhr im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig statt. Es werden voraussichtlich zunächst Rechtsfragen zur Zulässigkeit der Klageanträge besprochen.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird Ihnen nach Ende dieses Termins einen weiteren News-Alert zusenden.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Die vorhandenen Sitzplätze sind aber begrenzt. Verfolgen Sie daher auch die Medienberichterstattung, um über aktuelle Entwicklungen schnell informiert zu sein! Das OLG Braunschweig hat bereits einen zweiten Termin für den 18. November 2019 angesetzt. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch offen.

Medienberichte und Veröffentlichungen von Rechtsanwaltskanzleien, nach denen die Musterfeststellungsklage ihr Ziel verfehlen könne, sorgten zuletzt für Missverständnisse. Anlass dafür war ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts in Braunschweig. Darin ging es unter anderem um „Ansprüche dem Grunde nach“ und die Beteiligung ausländischer Verbraucherinnen und Verbraucher.

Licht ins Dunkel der juristischen Feinheiten bringen die in der Sache vom vzbv beauftragten Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei R|U|S|S Litigation in diesem Interview.

Was für Sie außerdem noch wichtig ist:

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen.*

Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst – also der 30. September 2019 – ist der letzte Termin, zu dem man sich aus dem Register abmelden kann.
Die entsprechenden Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie hier auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die erste Sitzung am OLG Braunschweig über deren Verlauf berichten. Angemeldete Verbraucher können dann entscheiden, ob sie weiter bei der Musterklage des vzbv gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird mit Ablauf des 30. September geschlossen. Bleiben Sie mit dabei, gilt ein späteres Urteil auch für Sie. Das ist bei einem negativen Urteil genauso wie bei einem positiven. Kommt es zu einem Vergleich, wird hingegen jede angemeldete Person über den Inhalt informiert und hat die Möglichkeit einen solchen abzulehnen. Lehnt sie nicht ab, profitiert sie vom Inhalt des Vergleichs.

Alle Informationen zu unserer Klage finden Sie unter musterfeststellungsklagen. de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Klage und zum Register.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv


* Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht nach dem Musterfeststellungsklagen-Gesetz die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Einige meinen sogar, dass deswegen die Frist bereits am Freitag den 27. September 2019 ablaufen könnte. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.

Keine Kommentare: