Wer sich ins Klageregister einträgt, kann auf Rückzahlungen hoffen
● Vodafone hat seit 2023 die Preise in vielen laufenden Festnetz-Internet-Verträgen erhöht.
● Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt nun die Position der Verbraucherzentrale im Streit um die Preiserhöhungen.
● Betroffene Verbraucher:innen können sich der Verbraucherzentrale-Sammelklage anschließen, um mögliche Erstattungen zu sichern.
Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH entschieden: Telekom-Anbieter haben kein uneingeschränktes Recht, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern.
Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern. Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone.
Bei der Sammelklage geht es um einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen. Wer sich der Klage anschließt, kann im Erfolgsfall zu viel gezahltes Geld zurückbekommen. Betroffene sollten jetzt mit Hilfe des Klagechecks der Verbraucherzentrale prüfen, ob sie mitmachen können.“
Der Klagecheck findet sich unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone. Er zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der eigene Fall zur Klage passt, und liefert Textbausteine für die Anmeldung.
Warum ist das Vodafone-Urteil des EuGH wichtig?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Aktenzeichen C-669/24) stärkt die Position der Verbraucherzentrale in mehreren Verfahren gegen Vodafone vor deutschen Gerichten.
Die Verbraucherzentrale hält eine von Vodafone verwendete Vertragsklausel für unzulässig. Sie sollte es dem Unternehmen erlauben, Vertragsbedingungen nach eigenem Ermessen einseitig zu ändern, ohne dass die Gründe dafür näher festgelegt waren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat
● eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen, die Vodafone unter anderem mit Hilfe dieser Klausel durchgeführt hat (OLG Hamm, Aktenzeichen I-12 VKl 1/23)
Die Unterlassungsklage zielt darauf, dass Vodafone die Klausel künftig nicht mehr verwenden darf. Die Sammelklage strebt an, dass Vodafone zu Unrecht gezahltes Geld erstattet.
In beiden Verfahren entscheiden am Ende deutsche Gerichte. Sie müssen ihrer Entscheidung aber das EuGH-Urteil zu Grunde legen.
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Vodafone?
Was bedeutet das EuGH-Urteil für die Sammelklage gegen Vodafone?
Wer profitiert von der Sammelklage gegen Vodafone?
Mit dem Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/vodafone können Verbraucher:innen prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
Was sollten Betroffene nach dem Vodafone-Urteil des EuGH tun?
Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und kommt ohne Unterlagen aus. Nur wenn sich Betroffene in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können Mitkläger:innen direkt Rückzahlungen erhalten.
Wie viele Menschen haben sich der Vodafone-Sammelklage angeschlossen?
Welche Rechtsfrage hat der EuGH entschieden?